Grippeimpfung


Die Grippeschutzimpfung ist der einfache und bewährte Weg, gesund durch den Winter zu kommen. Wir freuen uns sehr, ab sofort allen Gesetzlich- und Privatversicherten diese Impfung in der Ihnen vertrauten Umgebung Ihrer Apotheke anbieten zu können. Bitte beachten Sie: Bei einigen Krankenkassen müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese finden Sie weiter unten.

Wir freuen uns auf Sie und auf einen grippefreien Winter!

Impfen To-Go

Mo. – Fr. 09:00 – 11:00 Uhr
Di – Fr 14:00 – 16:00 Uhr

Sie können spontan oder mit Termin zu uns kommen.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch oder über das Terminbuchungstool möglich.
Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie die untenstehenden Kriterien für eine Impfung erfüllen!

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Vorraussetzungen für eine Grippeimpfung

Ob wir Sie impfen dürfen, hängt von Ihrer Versicherung ab. Wenn sie privat versichert oder gesetzlich bei der AOK Bayern oder BKK versichert sind, dürfen wir Sie ab dem 18. Lebensjahr impfen.

Sie sind bei einer der anderen gesetzichen Krankenkassen (alle, außer AOK Bayern und BKK) versichert? Dann prüfen Sie bitte im Vorfeld, ob Sie zu den Personengruppen gehören, die geimpft werden dürfen.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

Die Personengruppen sind:

  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B. 
    • chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
    • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten
    • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
    • Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, di zu respiratorischen Einschränkungen führen können
    • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
    • HIV-Infektion
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
  • Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können
  • Personen, welche in Gebiete reisen, in denen mit der Zirkulation von saisonaler Influenza gerechnet werden muss, entsprechend Indikation

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